Alexandra Münk
Ergotherapeutin
Katja Rühl
Ergotherapeutin
Sensorische Integrationstherapeutin DVE
Julia Schiffer
Ergotherapeutin bc.
Sensorische Integrationstherapeutin DVE
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Die Ergotherapie unterstützt und begleitet Kinder, die in ihrer Entwicklung verzögert oder von Behinderung bedroht bzw. betroffen sind. Die Ergotherapie hat das Ziel, das Kind dabei zu fördern, eine größtmögliche Selbstständigkeit zu erreichen. Dazu gehört das Wiedererlangen bzw. Stabilisieren von Fähigkeiten, um eine bessere Lebensqualität und Handlungsfähigkeit zu erreichen, die eine zufriedene Teilnahme am Alltagsgeschehen ermöglichen. In spielerischer Form werden verschiedene auf die individuellen Handlungsmöglichkeiten und Interessen angepasste Materialien und Alltagsgegenstände eingesetzt. Dem Kind soll hierbei ein sicherer Umgang mit seinem Körper vermittelt werden. Es lernt, die Reize aus der Umwelt wahrzunehmen und zu verarbeiten, um dann angemessen darauf reagieren zu können.
Indikationen
Diagnostik
Therapie
Die Ergotherapie arbeitet klientenzentriert, orientiert an den Bedürfnissen der Familie und des Kindes für eine gelingende Teilhabe im Alltag.
Gruppen
Ergotherapeutin
Ergotherapeutin
Sensorische Integrationstherapeutin DVE
Ergotherapeutin bc.
Sensorische Integrationstherapeutin DVE
Darmstädter Kinderkliniken Prinzessin Margaret
Sozialpädiatrisches Zentrum
Dieburger Straße 31
64287 Darmstadt
Sekretariat:
T: (0 61 51) 402-32 02
F: (0 61 51) 402-32 09
M: spz@kinderkliniken.de
Telefonzeiten:
Mo 09:00-12:00 Uhr
Di & Do 09:00-12:00 Uhr und 13:00-15:00 Uhr
Fr 09:00-12:00 Uhr
Neuanmeldung im SPZ:
Sie machen sich Sorgen um ihr Kind oder haben von anderer Stelle die Empfehlung bekommen ihr Kind im SPZ vorzustellen? Setzten Sie sich bitte zuerst mit Ihrem Kinderarzt/Ihrer Kinderärztin in Verbindung.
Gesetzlich Versicherte benötigen eine Überweisung Ihres behandelnden Kinder- und Jugendarztes. Eine Überweisung von Hausärzten oder anderen Fachärzten dürfen wir nicht akzeptieren.
Privatversicherte erhalten lt. Vereinbarungen mit dem Verband der privaten Krankenversicherer nach der Untersuchung eine Pauschal-Rechnung nach § 120 (3) SGB V.
Erforderliche Anmeldeunterlagen:
Nur für Pflegeeltern:
Zu dem Termin bringen Sie bitte mit:
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